Allgemeine Hausordnung ‐ Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen

Diese Hausordnung gilt für alle kommunalen Kindertageseinrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen. Sie ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und gilt auch für alle Personen, die das Gelände und die Kindertageseinrichtung betreten.

Kommunale Kindertageseinrichtungen sind weltanschaulich neutral und stehen grundsätzlich Kindern und deren Personensorgeberechtigten unabhängig von Religion, Nationalität, Behinderung und Geschlecht sowie sexueller Orientierung offen gegenüber.

In den kommunalen Kindertageseinrichtungen wird das Hausrecht durch die Einrichtungsleitung oder einer/einem von Ihr beauftragten Mitarbeiter(in) ausgeübt.

Neben den Allgemeinen Regelungen gelten die einrichtungsinternen Ergänzungen zur Hausordnung.

In Horten gilt neben der Hausordnung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen die Schulordnung der jeweiligen Grundschule als bindend.

1. Kinder, für die ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde, deren Geschwister sowie Personensorgeberechtigte bzw. sie vertretende Personen können ohne sich anzumelden die Kindertageseinrichtung betreten. Besucher(innen) oder Dienstleistende haben sich nach Betreten/beim Verlassen der Kindertageseinrichtung unverzüglich bei der Einrichtungsleitung bzw. einer pädagogischen Fachkraft an- und abzumelden.

2. Ab Öffnung der Kindertageseinrichtung können Kinder die Einrichtung besuchen, mit der persönlichen Übergabe an die pädagogische Fachkraft beginnt die Betreuung.

Im Hortbereich besteht die Besonderheit, dass die Kinder meist ohne Begleitung der Eltern selbstständig die Einrichtung aufsuchen und verlassen, für das selbstständige Verlassen wird eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten benötigt. Die An- und Abmeldung der Kinder erfolgt bei der pädagogischen Fachkraft.

Die Abholung erfolgt bis zum Ende der vereinbarten Betreuungszeit und vor Schließung der Kindertageseinrichtung. Die berechtigte abholende Person meldet das abzuholende Kind bei einer pädagogischen Fachkraft ab.

3. Beim Betreten und Verlassen der Kindertageseinrichtung ist darauf zu achten, dass die Eingangstür und das Grundstückstor im Interesse und zum Schutz der Kinder wieder geschlossen werden.

4. Die Kindertageseinrichtung wird ausschließlich zur Kindertagesbetreuung und hiermit verbundenen Veranstaltungen genutzt.

5. Die Gruppenräume der Einrichtungen sind aus hygienischen Gründen nicht mit Straßenschuhen zu betreten. In Horten kann es dazu eine abweichende Regelung geben, bitte beachten Sie die Hausordnung der Schule.

6. Alle Besucher(innen) der Kindertageseinrichtung sind verpflichtet das Gebäude und die Außenanlagen zu schonen, sauber zu halten und Beschädigungen zu vermeiden. Gleichwohl aufgetretene Schäden sind der Einrichtungsleitung oder den Mitarbeiter(inne)n unverzüglich zu melden.

7. Die allgemeinen Regeln des Brandschutzes und Verhaltens bei Bränden und Gefahren sind durch alle Besucher(innen) der Kindertageseinrichtung einzuhalten. Die Fluchtwege sind den ausgehängten Plänen zu entnehmen. Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Unfälle innerhalb des Objektes sowie auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung und nach Hause sind unverzüglich der Einrichtungsleitung zu melden.

8. In der Kindertageseinrichtung und im Außengelände ist es nicht zulässig:

  • Alkohol oder andere Rauschmittel zu konsumieren,
  • Tiere mitzubringen, Ausnahmen bilden die Durchführung von pädagogischen Projekten,
  • Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mitzuführen,
  • politische oder kommerzielle Werbung zu betreiben und extremistische Meinungen zu vertreten.

Darüber hinaus gilt auf dem Gelände aller Kindertageseinrichtungen ein striktes Rauchverbot, dieses umfasst Zigaretten, E-Zigaretten sowie Tabakerhitzer.

9. Von Personensorgeberechtigten, Elternrat oder Dritten zum Aushang oder zur Verteilung mitgebrachtes Informationsmaterial jeglicher Art ist generell durch die Einrichtungsleitung zu genehmigen. Kommerzielle Werbung ist grundsätzlich in kommunalen Kindertageseinrichtungen untersagt. Die Persönlichkeitsrechte der Jungen und Mädchen sowie der Mitarbeiter(innen) sind zu respektieren und zu wahren. Persönliche Portfolios der Jungen und Mädchen dürfen nur mit Zustimmung dieser oder der Personensorgeberechtigten eingesehen werden. Das gezielte Fotografieren und Filmen von Kindern und Mitarbeiter(inne)n und Anlagen der Kindertageseinrichtungen ist nur mit Zustimmung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden erlaubt.

10. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung von Bekleidung und persönlicher Gegenstände der Kinder, Personensorgeberechtigten und Besucher(innen) der Einrichtung wird keine Haftung übernommen.

Version: 01.02.2017

 

Einrichtungsinterne Ergänzung zur Hausordnung

In Anpassung an die jeweiligen Rahmenbedingungen der Kindertageseinrichtung wurden Ergänzungen zur Hausordnung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden vorgenommen. Die Ergänzungen sind für alle Kinder, Personensorgeberechtigten und Mitarbeiter(innen) der Kindertageseinrichtung verbindlich.

 

a) Öffnungszeiten

Die Einrichtung ist von 06:00 bis 17:15 Uhr geöffnet. Mit Beendigung der Öffnungszeit muss das Gelände der Kindertageseinrichtung verlassen sein!

Hinweise der Einrichtungsleitung:

Diese Öffnungszeit wird jährlich evaluiert. Wir stellen den Hauptbedarf mittels Anwesenheit fest und planen in dieser Zeit die Anwesenheit des meisten verfügbaren Personals.
An Brückentagen fragen wir konkrete Bedarfe ab, um den Dienstplan effizient zu gestalten.

 

b) Abstellmöglichkeiten

Das Abstellen von Fahrrädern und Kinderwagen ist an den dafür vorgesehenen Flächen gestattet. Das
Anleinen von Hunden auf dem Gelände oder am Zaun zum Gelände ist nicht gestattet.

Hinweis der Einrichtungsleitung:

Private Roller/Fahrräder werden bitte an den Fahrradständern im Hof angeschlossen und auf unserem Gelände nicht benutzt. Vom Tor und zurück bitte schieben.

Kinderwagen und Kindersitze können im Holzhäuschen hinter Haus 1 abgestellt werden.

 

c) An‐ und Abmeldung

Hinweis der Einrichtungsleitung:

Informationen zur Anwesenheitskontrolle bzw. Erfassung der Betreuungsstunden:

Die Eltern tragen sich eigenverantwortlich in die Anwesenheitslisten ein und aus. Wir behalten uns stichpunktartige Kontrollen vor.
Überziehungen der gebuchten Stunden leiten wir an den Träger zur Mehrkostenberechnung weiter.
Beachten Sie bitte, dass sich aus Ihren gebuchten Stunden das Stundenvolumen für das Fachkräfteteam im Folgemonat berechnet und daher die Betreuungszeit nicht überschritten werden sollte.
Änderungen der Betreuungszeit sind nur für den gesamten Kalendermonat möglich. Sie sind
spätestens einen Monat vor deren Eintreten der Einrichtungsleitung schriftlich mitzuteilen. (Formular zum Download auf der Homepage)

 

d) Informationspflicht

Bitte informieren Sie sich regelmäßig an unseren Aushängen, ggf. auf der Website der Einrichtung oder
den Mailverkehr etc. über geplante bzw. erfolgte Aktivitäten, Termine und wichtige Hinweise.

Hinweis der Einrichtungsleitung:

Die einzelnen Informationen sind

  • an der Blickpunktwand der jeweiligen Etage
  • an den Einschreiblisten (Abfragen...)
  • auf der Homepage mit passwortgeschütztem Tagebuch
  • in der Infomail (Anmeldung nötig, für schnelle Informationen)

zu finden.

 

e) Sicherheitsbestimmungen

Im Falle eines Alarmsignals ist das Gebäude unverzüglich zu verlassen. Gäste und Personensorgeberechtigte haben den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Hinweis der Einrichtungsleitung:

Stellplätze sind: Haus 1 am Bolzplatz / Haus 2 Hof zwischen den Häusern
2x jährlich finden dazu Übungen statt, bei denen die Kinder lernen, dass Lebensrettung vor Material geht und Ruhe und Besonnenheit helfen.

Zur Sicherheit gehört ebenso das verlässliche Schließen des Eingangstores mit Überwurfriegel. Beachten Sie bitte, das der Eingang zur Krippe im Haus 1 zwischen 07:30 und 16:30 Uhr über den hinteren Eingang erfolgt.

Kaugummis und Lollies sind nicht gestattet. (Generell erfolgt das Mitbringen von Süßigkeiten/Gebäck nur nach Absprache oder Aushang.)

 

f) Wichtige, gemeinsam mit den Jungen und Mädchen vereinbarte Regeln:

Das sind unsere Vorgaben, die Kinder nicht mit entscheiden dürfen:
Hausschuhe werden getragen im Speiseraum, im Atelier und der Werkstatt sowie beim Fahren auf Fahrzeugen!
Der Zaun ist die Grenze!
Bonuszeit im Garten (d.h. Spiel ohne Erwachsene) legen die verantwortlichen Fachkräfte fest.

Über alles andere wird im Alltag gesprochen, diskutiert oder abgestimmt (z.B. was wir bei der Schulkinderreise essen wollen, ob ich an einem Ausflug teilnehmen möchte, ob ich mich ausruhe, was und wieviel ich esse usw.) Alle Erwachsenen nehmen Anliegen der Kinder entgegen. Wir erarbeiten uns gemeinsam, wie wir miteinander umgehen und leben wollen und geben dabei positive Vorbilder und erklären unsere Interventionen.

 

Die Ergänzungen zur Hausordnung treten zum 15.06.2022 in Kraft.